Unser Unternehmen ist NIS-2 betroffen – was jetzt?

Viele Unternehmen in Deutschland stellen sich aktuell dieselbe Frage:
„Wir hören überall von der NIS-2-Richtlinie – aber betrifft uns das wirklich?“

Die kurze Antwort lautet: Sehr häufig ja.
Denn die NIS-2-Richtlinie (auch bekannt als nis2-richtlinie oder nis-2-richtlinie) erweitert den Kreis der regulierten Organisationen erheblich. Was früher nur wenige Betreiber kritischer Infrastrukturen betraf, gilt heute für eine Vielzahl von Unternehmen quer durch viele Branchen.

Gerade in der NIS-2-Umsetzung in Deutschland zeigt sich: Betroffenheit ist kein Sonderfall mehr, sondern wird für viele Unternehmen zur neuen Realität.

Dieser Artikel hilft dir, die eigene Situation richtig einzuordnen – und vor allem zu verstehen, was auf dich zukommt, wenn dein Unternehmen unter NIS-2 fällt.


Die NIS-2-Richtlinie: mehr als nur ein IT-Thema

Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Vorgabe zur Stärkung der Cybersicherheit. In Deutschland wird sie durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, häufig auch als nis2-umsetzungsgesetz oder nis-2-umsetzung deutschland bezeichnet. Dieses Gesetz wird Teil des neuen BSI-Gesetzes und schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Organisation, Verantwortung und Nachweisbarkeit von Cybersicherheitsmaßnahmen.

Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft missverstanden wird:
NIS-2 ist kein IT-Standard und keine technische Checkliste. Die Richtlinie versteht Cybersicherheit als Management- und Organisationsaufgabe. Technik spielt eine Rolle – aber Verantwortung, Prozesse und Steuerung stehen im Vordergrund.

Gerade für NIS-2 betroffene Unternehmen bedeutet das: Es geht nicht darum, „mehr IT“ einzukaufen, sondern Sicherheit systematisch zu führen.


Bin ich betroffen? Warum viele Unternehmen sich falsch einschätzen

In der Praxis zeigt sich immer wieder dasselbe Muster. Unternehmen schließen sich vorschnell aus, weil sie sich nicht als klassische kritische Infrastruktur sehen oder weil sie glauben, zu klein zu sein. Doch genau hier greift die neue Logik der NIS-2-Richtlinie Deutschland.

Entscheidend ist zunächst nicht die Größe des Unternehmens, sondern das Umfeld, in dem es tätig ist. Die NIS-2-Richtlinie erfasst unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Digitalisierung, Industrie, Logistik, Finanzwesen, Lebensmittelversorgung sowie öffentliche und kommunale Dienstleistungen. Und sie endet nicht bei den offensichtlichen Akteuren.

Auch viele Dienstleister, Zulieferer und IT-nahe Unternehmen fallen unter die Regelung – selbst dann, wenn sie keine eigene kritische Infrastruktur betreiben. Erst im zweiten Schritt werden Kriterien wie Beschäftigtenzahl oder Jahresumsatz relevant.

Genau deshalb sind heute so viele NIS-2 betroffene Unternehmen überrascht, wenn sie sich erstmals strukturiert mit der Richtlinie auseinandersetzen.


Die Betroffenheitsprüfung: der richtige Einstieg in NIS-2

Um hier Klarheit zu schaffen, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine offizielle Betroffenheitsprüfung zur Verfügung. Dieser Test ist bewusst kompakt gehalten und liefert eine erste rechtssichere Einordnung: ob ein Unternehmen unter die NIS-2-Regelung fällt, welcher Kategorie es zugeordnet wird und welche grundsätzlichen Pflichten entstehen.

Gerade im Kontext der NIS-2-Umsetzung in Deutschland ist dieser Schritt entscheidend. Denn er bildet die Grundlage für alles Weitere – von der organisatorischen Einordnung bis hin zur späteren Registrierungspflicht.

Wichtig ist jedoch: Die Prüfung beantwortet nicht die Frage, wie gut ein Unternehmen vorbereitet ist. Und genau hier beginnt die eigentliche Arbeit.


Was passiert, wenn wir unter NIS-2 fallen?

Sobald feststeht, dass ein Unternehmen unter die NIS2 Deutschland Regelung fällt, entsteht oft ein reflexartiger Handlungsdruck. Angebote werden eingeholt, Maßnahmenlisten erstellt, Tools verglichen. Das fühlt sich nach Fortschritt an – führt aber häufig an den eigentlichen Anforderungen vorbei.

Denn NIS-2 verlangt nicht sofort vollständige Umsetzung. Sie verlangt Transparenz. Die zentrale Frage lautet daher nicht:
„Was müssen wir alles neu machen?“
sondern:
„Wo stehen wir heute?“

In den meisten Organisationen existieren bereits relevante Elemente. IT-Sicherheitsmaßnahmen sind eingeführt, Zuständigkeiten sind informell geregelt, Notfallprozesse sind zumindest angedacht. Das Problem ist selten das Fehlen – sondern die fehlende Struktur, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

NIS-2 zwingt Unternehmen dazu, diese Realität sichtbar zu machen. Nicht, um sie zu bestrafen, sondern um Sicherheit steuerbar zu machen.


Verantwortung und Organisation als Schlüssel zur NIS-2-Umsetzung

Ein zentraler Punkt der NIS-2-Umsetzung Deutschland ist die klare Zuweisung von Verantwortung. NIS-2 scheitert in der Praxis kaum an Technik, sondern fast immer an unklaren Rollen. Wer trägt die Gesamtverantwortung? Wer entscheidet im Vorfall? Wer meldet an Behörden? Wer koordiniert intern und extern?

Die Richtlinie macht deutlich: Cybersicherheit ist keine reine IT-Aufgabe mehr. Sie ist Führungsaufgabe. Gerade für NIS-2 betroffene Unternehmen bedeutet das, dass organisatorische Klarheit wichtiger ist als die nächste technische Maßnahme.


Registrierungspflicht: ein formaler Schritt mit großer Wirkung

Ist ein Unternehmen betroffen, entsteht zusätzlich eine Registrierungspflicht beim BSI. Diese muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung erfolgen – aktuell also spätestens bis zum 6. März 2026.

Auch hier gilt: Die Pflicht besteht unabhängig davon, wann ein Unternehmen seine Betroffenheit erkennt. Wer sich spät damit beschäftigt, gerät unnötig unter Zeitdruck. Wer früh Klarheit schafft, behält die Kontrolle.


Fazit: NIS-2 richtig starten heißt, sich ehrlich einzuordnen

Die NIS-2-Richtlinie in Deutschland ist kein Projekt für die IT-Abteilung. Sie ist ein Rahmen, der Unternehmen zwingt, Cybersicherheit realistisch, strukturiert und verantwortbar zu organisieren.

Der wichtigste Schritt ist nicht Umsetzung, sondern Einordnung:
Bin ich betroffen?
Warum?
In welchem Umfang?
Und wo stehen wir heute wirklich?

Unternehmen, die diese Fragen früh beantworten, vermeiden Aktionismus, unnötige Kosten und spätere Risiken. Sie schaffen eine saubere Grundlage für alles, was folgt.


Nächster Schritt: Standort bestimmen und strukturiert starten

Wenn dein Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie Deutschland fällt, brauchst du einen klaren Startpunkt. Keine Tool-Liste, keine Maßnahmenflut – sondern eine ehrliche Standortprüfung.

👉 Genau dafür gibt es unsere Checkliste zur NIS-2-Standortbestimmung.
Sie hilft dir, systematisch zu erfassen, wo ihr heute steht, welche Grundlagen bereits vorhanden sind und wie ihr sinnvoll in die Umsetzung startet.

Checkliste herunterladen und Klarheit schaffen:

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