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Gebrauchte Lizenzen für Unternehmen: Europas klare Haltung und die wirtschaftlichen Impulse

Geschrieben von Peter Haack | 04.08.23 11:33

Die Verwendung von Software ist ein integraler Bestandteil der meisten Geschäftsmodelle im 21. Jahrhundert. Während der Markt ständig neue Softwareversionen und Updates hervorbringt, suchen viele europäische Unternehmen nach kosteneffizienten Lösungen für ihre IT-Bedürfnisse. Einen solchen Ansatz bietet der Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen. Dank eines präzisen Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 ist diese Praxis nicht nur legal, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Die Europäische Rechtsprechung

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2012 ein wegweisendes Urteil (C-128/11) zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen getroffen. Das Gericht entschied, dass der Weiterverkauf von Softwarelizenzen grundsätzlich zulässig ist, unabhängig davon, ob es sich um physische Datenträger oder Downloads handelt.

Einige Kernpunkte des Urteils:

  • Erschöpfungsgrundsatz: Nach dem ersten Verkauf der Software durch den Urheberrechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung wird das Verbreitungsrecht "erschöpft". Dies bedeutet, dass der Urheberrechtsinhaber nicht das Recht hat, einem Weiterverkauf der Software zu widersprechen.
  • Entkoppelung von physischen Datenträgern: Es ist nicht relevant, ob die Software auf einem physischen Datenträger (z.B. CD/DVD) verkauft wurde oder als Download. In beiden Fällen ist der Weiterverkauf zulässig.
  • Voraussetzung für den Weiterverkauf: Beim Weiterverkauf muss die ursprüngliche Kopie der Software vom Vorbesitzer unbrauchbar gemacht werden, um eine doppelte Nutzung zu verhindern.

Zusammenfassung der Urteils Oracle vs. UsedSoft

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Softwarehersteller wie Oracle dem Weiterverkauf von "gebrauchten" Lizenzen ihrer aus dem Internet heruntergeladenen Programme nicht widersprechen können. Dieses Urteil basiert auf dem Grundsatz, dass das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer lizenzierten Programmkopie mit dem Erstverkauf erschöpft ist. Der Fall wurde von Oracle gegen das deutsche Unternehmen UsedSoft, das mit solchen Lizenzen handelt, vor Gericht gebracht. Der Gerichtshof stellte weiterhin fest, dass das Verbreitungsrecht auch für aktualisierte oder verbesserte Versionen der Software gilt. Der Ersterwerber muss jedoch die ursprünglich heruntergeladene Kopie unbrauchbar machen, wenn er sie weiterverkauft, um nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urheberrechtsinhabers zu verstoßen.

Link zur Pressemitteilung zum Urteil vom Gerichtshof der Europäischen Union.

Vorteile vom Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen

liop® hat erkannt, dass in der modernen Geschäftswelt ein ständig wachsender Bedarf an effizienten und kosteneffektiven Softwarelösungen besteht. Als Anbieter von gebrauchten Softwarelizenzen bietet liop® Unternehmen eine Alternative zu teurer Neulizenzierung. Doch welche Vorteile ziehen Unternehmen aus dem Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen?

  • Kosteneinsparung: Einer der signifikantesten Vorteile ist ohne Zweifel die Möglichkeit der Kosteneinsparung. Neue Software kann mitunter sehr kostspielig sein, insbesondere wenn sie für zahlreiche Arbeitsplätze oder für große Unternehmensnetzwerke lizenziert werden muss. Der Kauf von gebrauchten Lizenzen über Anbieter wie liop® ermöglicht es Unternehmen, signifikante Beträge zu sparen und somit ihr Budget für andere dringende Bedürfnisse oder Investitionen freizusetzen.

  • Flexibilität: Nicht jedes Unternehmen benötigt stets die neueste Softwareversion oder möchte sich an langfristige Lizenzverträge binden. Der Erwerb gebrauchter Lizenzen bietet eine erhöhte Flexibilität – sei es, weil man spezifische ältere Versionen bevorzugt oder weil man unkompliziert und kurzfristig zusätzliche Lizenzen erwerben möchte.

  • Rechtssicherheit: Dank der klaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen in Europa rechtlich abgesichert. Unternehmen, die bei seriösen Anbietern wie liop® kaufen, können sich also sicher sein, dass sie nicht nur Geld sparen, sondern dies auch in einem vollkommen legalen Rahmen tun und die Softwarelizenzen auditsicher sind.

  • Reduzierung von Kompatibilitätsproblemen: Gerade in älteren IT-Infrastrukturen oder bei spezialisierten Anwendungen kann es vorkommen, dass die neuesten Softwareversionen nicht optimal funktionieren oder sogar zu Störungen führen. Durch den Erwerb älterer, gebrauchter Lizenzen können solche Probleme vermieden werden.

  • Schnelle Verfügbarkeit: Während der Kauf neuer Lizenzen oft mit Wartezeiten verbunden ist, sei es aufgrund von Lieferzeiten oder Verhandlungen mit Softwareanbietern, sind gebrauchte Lizenzen in der Regel sofort verfügbar. Dies ermöglicht es Unternehmen, schnell auf sich ändernde Bedürfnisse zu reagieren und keine Zeit zu verlieren.

  • Hybride Lizenzierung: gebrauchte Softwarelizenzen können idealerweise für Migrationszenarien oder hybride Infrastrukturen verwendet werden, falls bei einem Wechsel in die Cloud Systeme übrigbleiben, die nicht oder nicht so schnell in die Cloud migriert werden können.

Die Rechtsprechung des EuGH hat eine klare Botschaft gesendet: Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist legal und zulässig. Dies bietet Unternehmen in Europa nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine Vielzahl von Vorteilen, von Kosteneinsparungen bis hin zur schnellen Verfügbarkeit. Bei korrekter Anwendung und Beachtung der Rechtsvorschriften können sowohl Käufer als auch Verkäufer von diesem Markt profitieren.